Dienstunfähigkeitsversicherung
Dienstunfähigkeit ist für den Soldaten oder Beamten der entscheidende Begriff. Er beschreibt, dass die Dienstpflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt werden kann und der Soldat bzw. Beamte vom Dienstherrn entlassen wird.
Beamte auf Widerruf haben grundsätzlich keine Ansprüche auf Ruhegeld oder Hinterbliebenenversorgung durch den Dienstherren!
Umso wichtiger ist deshalb die Absicherung einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung - bei bestimmten
Berufsgruppen sogar inkl. der echten Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel!
Ihre Ansprechpartnerin
Stefanie Meier
Versicherungsmaklerin, Spezialistin Vorsorge & Gesundheit
Anschrift:
Hainbuchenring 10
18147 Rostock
Tel: 0381 / 203 22 22
Fax: 0381 / 25 22 19 94