Beihilfe / Heilfürsorge

Beihilfe / Heilfürsorge

Beamte erhalten über das sogenannte Beihilfesystem nur einen prozentualen Kostenzuschuss zu Ihren Krankheitskosten. Zum einen können Beamte freiwillig einer gesetzlichen Kasse beitreten, müssen dort aber den vollen Beitragssatz der Krankenkasse von rund 15 % aus Ihrem Bruttoverdienst zahlen. Damit ist der Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung einem Arbeiter oder Angestellten gleichgestellt. Der Beamte zahlt in der gesetzlichen Kasse also den gesamten Beitrag für einen 100%-Schutz, obwohl es nur einen Teilschutz bedarf.

Nun unterliegen Beamte aber nicht der Krankenversicherungspflicht und um bedarfsgerecht abgesichert zu sein, ist eine private Beihilfeversicherung nicht nur angeraten sondern empfohlen.
Abgestimmt auf den jeweils geltenden Beihilfebemessungssatzes Ihres Bundeslandes und Ihrer persönlichen Situation, erreichen Sie den richtigen Versicherungsschutz mit einer privaten Beihilfeversicherung.

Somit schließt die private Krankenversicherung Ihre Versorgungslücken im ambulanten und stationären Bereich und bietet folglich einen umfassenden und preiswerten Schutz Ihrer Gesundheit.

Nutzen Sie auch hier Ihren Beamtenstatus und werden Sie Privatpatient mit allen Vorteilen!
Erkundigen Sie sich einfach mithilfe unseres Online-Formulars nach einem für Sie passenden Angebot.

Ihre Ansprechpartnerin

Stefanie Meier

Versicherungsmaklerin, Spezialistin Vorsorge & Gesundheit



Anschrift:
Hainbuchenring 10
18147 Rostock
Tel: 0381 / 203 22 22
Fax: 0381 / 25 22 19 94


e-mail: info@rostock-versicherungen.de


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